Zahlungsweise beim Onlineverfahren
Rechenbeispiel und weitere Kosten
Wie bereits beschrieben, fallen für das gerichtliche Mahnverfahren bis zum Erlaß eines Vollstreckungsbescheids Gerichts- und Anwaltsgebühren an. Diese sind zunächst von Ihnen auszulegen.
Bei Nutzung unseres Onlineverfahrens haben Sie die Möglichkeit, den Vorschuß einfach und problemlos durch eine Einzugsermächtigung von Ihrem Konto abbuchen zu lassen. Dazu benötigen wir von Ihnen eine unterschriebene Einzugsermächtigung, welche Ihnen zusammen mit der Eingangsbestätigung und dem Vollmachtsformular zugeht. Sobald uns diese unterzeichneten Dokumente vorliegen, wird der Antrag bei Gericht gestellt.
Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, den Vorschuß per Rechnung zu bezahlen. Wir behalten uns jedoch vor, in Einzelfällen (z. B. bei Auslandsmandaten) erst für Sie tätig zu werden, sobald der Betrag unserem Konto gutgeschrieben wurde. Die Zeitvorteile, die Sie durch die Nutzung des Onlineverfahrens gewonnen haben, wären somit verloren.
Berechnungsbeispiel
Sie möchten einen Mahnbescheid über eine Forderung in Höhe von 5.000,00 EUR durch uns erstellen lassen. Den folgenden Kostenvorschuß zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer müssen Sie zunächst tragen:
| Kosten für die Nutzung des Onlineverfahrens | 0,00 EUR |
| Gerichtskosten | 60,50 EUR |
| Anwaltsgebühren | 301,00 EUR |
| Auslagenpauschale | 20,00 EUR |
| Umsatzsteuer auf Anwaltsgeb. + Auslagen | 60,99 EUR |
| Summe | 442,49 EUR |
Weitere Kosten für den Antrag auf Erlaß eines Vollstreckungsbescheids
Folgt auf den Mahnbescheid ein Vollstreckungsbescheid, weil der Schuldner auch nach Erhalt des Mahnbescheids Ihre Forderungen immer noch nicht beglichen hat, wird für den Erlaß des Vollstreckungsbescheids keine weitere Gerichtsgebühr erhoben.
Für die Beantragung des Vollstreckungsbescheids entstehen jedoch weitere gesetzliche Anwaltsgebühren in Höhe der Hälfte der in der Tabelle angegebenen Beträge. Auch diese werden automatisch in den Vollstreckungsbescheid mit aufgenommen und dem Schuldner auferlegt.
Berechnungsbeispiel
Nach dem Mahnbescheid wird durch uns der Vollstreckungsbescheid beantragt, weil Ihr Schuldner Ihre Forderung in Höhe von 5.000,00 EUR noch nicht beglichen hat. Den folgenden Kostenvorschuß zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer müssen Sie zunächst tragen:
| Kosten für die Nutzung des Onlineverfahrens | 0,00 EUR |
| Gerichtskosten | 0,00 EUR |
| Anwaltsgebühren (Vollstreckungsbescheid) | 150,50 EUR |
| Auslagenpauschale | 0,00 EUR |
| Umsatzsteuer auf Anwaltsgeb. + Auslagen | 28,60 EUR |
| Summe | 179,10 EUR |


