Vorteile beim gerichtlichen Mahnverfahren
Auf einen Blick
Zeitvorteil
Wenn die Zustellung des Mahnbescheids problemlos gelingt, hält der Gläubiger im Idealfall innerhalb weniger Wochen einen Vollstreckungsbescheid in den Händen, mit dem er gegen den Schuldner vorgehen kann. Ein Zivilprozeß dauert erfahrungsgemäß viele Monate.
Aufwandsvorteil
Im Mahnverfahren muß der Gläubiger einer Forderung - auch hier die gelungene Zustellung des Mahnbescheids vorausgesetzt - nur zwei Anträge stellen: den Antrag auf Erlaß des Mahnbescheids und den Antrag auf Erlaß des Vollstreckungsbescheids. Es wird kein Beweis erhoben und es findet auch nur eine eingeschränkte Schlüssigkeitsprüfung statt. Die Forderung braucht nicht begründet zu werden; die einfache Behauptung, dass eine Forderung besteht, ist im Mahnverfahren ausreichend.
Kostenvorteil
Das Mahnverfahren kostet lediglich eine halbe Gerichtsgebühr (mindestens jedoch 23,00 €) nach dem jeweiligen Streitwert. Für das Zivilprozessverfahren sind drei Gerichtsgebühren zu entrichten.
Ortsvorteil
Zuständig für das Mahnverfahren ist grundsätzlich das Amtsgericht am Wohnsitz des Antragstellers. Ein Zivilprozeß dagegen muß grundsätzlich am Wohn- bzw. Geschäftssitz des Beklagten geführt werden.


